Marcus Maly, freiberuflicher Kommunikationsdesigner, nachfolgend „Designer“.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sind nur wirksam, wenn der Designer diese schriftlich bestätigt.
§ 1 Vertrag und Vertragsleistung
a) Der Vertrag zwischen Designer und dem Kunden kommt durch den mündlich oder in Schriftform erteilten Auftrag des Auftraggebers zustande. Die Angebote des Designers sind unverbindlich und freibleibend.
b) Der Designer ist zu jeder Zeit berechtigt von ihm angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass der Auftraggeber daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erkennt hiermit ausdrücklich unsere Rechte an sämtlichen von uns erbrachten Leistungen an.
a) Der dem Designer mündlich oder in Schriftform erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
b) Sämtliche Arbeiten vom Designer, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
c) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
d) Bei Verstoß gegen § 2 lit c) hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart (auch bei Teilleistungen aus Pauschalangeboten oder Paketpreisen), gilt die nach dem aktuellen Tarifvertrag für Designerleistungen SDSt/ADG übliche Vergütung der Leistung (oder der jeweiligen Teilleistung) als vereinbart.
e) Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
f) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
g) Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
h) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 3 Vergütung
a) Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
b) Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
c) Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
d) Die Vergütungen sind bei Ablieferung der Arbeit fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des
Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann der Grafik-Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung
bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
§ 4 Fremdleistungen
a) Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
b) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
§ 5 Eigentum , Rückgabepflicht
a) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
b) Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 6 Herausgabe von Daten
a) Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
b) Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
c) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
d) Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
§ 7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
a) Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
b) Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
c) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
§ 8 Pflichten des Kunden
a) Der Auftraggeber hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich an der Designer zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Leistungszeit des Designers.
b) Software und Module werden entsprechend den besonderen Anforderungen des Auftraggebers vom Designer erstellt. Im Rahmen des Zumutbaren ist der Auftraggebers zur angemessenen Mitwirkung bei der Softwareerstellung bzw. Modulentwicklung verpflichtet.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet seine persönlichen Passwörter, soweit solche Vertragsgegenstand sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Auftraggeber für den eventuellen Missbrauch.
d) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sein durch den Designer erstelltes und von dem Auftraggeber veröffentlichtes und versendetes Material. Gespeicherte Inhalte des Auftraggebers sind für der Designer fremde Inhalte im Sinne des Teledienstgesetzes.
§ 9 Haftung
a) Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
b) Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internet-Präsenzen oder Internet-Zugängen ergeben, besteht eine Haftung des Designers nur für den Fall von Vorsatz.
c) Im Falle grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für die Tatbestände des § 9 lit. a) dieser Geschäftsbedingungen in der Höhe auf den Betrag beschränkt, den der Designer für seine Leistung insgesamt berechnet hat, längstens aber rückwirkend für drei Jahre nach Kenntnis des Kunden.
d) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
e) Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild sowie für den Betrieb von Websites, Webshop und Software.
f) Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
g) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§ 10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
a) Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
b) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
c) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 11 Datenschutzklausel
a) Sämtliche dem Designer übermittelten persönlichen Daten des Auftraggeber unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Auftraggeber nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.
b) Der Designer unterrichtet den Auftraggeber hiermit in Sinne des BDSG von der Speicherung und maschinellen Verarbeitung seiner Firma und Anschrift.
§ 12 Schlussbestimmungen
a) Als Gerichtsstand ist der Sitz des Designers vereinbart.
b) Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
c) Diese Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 11.03.2015 und ersetzen alle vorhergehenden Geschäftsbedingungen.